Vorgehen bei Gewalt und Verwahrlosung

Es kann vorkommen, dass wir bei einem unserer Spielgruppenkinder beunruhigende Beobachtungen machen. Vielleicht besorgt uns sein körperliches oder emotionales Befinden, vielleicht sein Verhalten in der Gruppe, vielleicht sind es auch die Themen seines Spiels, die uns irritieren oder der Umgang mit seinen Bezugspersonen. Ist das Wohl des Kindes gefährdet? Wie erkenne ich Anzeichen einer Gefährdung? Was kann, was muss ich unternehmen?

2019 bringt für uns Spielgruppenleitende beim Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls den Wechsel vom Melderecht zur Meldepflicht.

Gefährdung des Kindswohls
  Der Leitfaden 'Früherkennung von Gewalt an kleinen Kindern' des Marie Meierhofer Instituts (siehe LINKS) gibt Antworten und bietet eine erste Orientierung.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Basel hat auf ihrer Internetseite (siehe LINKS) zwei Formulare aufgeschaltet, mit denen eine eventuelle Kindeswohlgefährdung entweder als Privatperson (Drittmeldung) oder als Einrichtung (Institutionsmeldung) an die KESB gemeldet werden kann.
Zurzeit erarbeitet der DBS gemeinsam mit dem Zentrum für Frühförderung und dem Fachbereich Frühe Sprachförderung, was dieses für uns Spielgruppenleitende bedeutet und wie wir im Verdachtsfall vorgehen sollten. Ein Leitfaden wird zu gegebener Zeit hier aufgeschaltet.