Es gibt viele Gründe, warum Eltern einen Spielgruppenplatz wieder kündigen. Für die Spielgruppe entsteht dadurch viel Aufwand. Eine gute Kommunikation ist daher wichtig. Grundsätzlich dauert das Spielgruppenjahr vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres.

   
Kündigung des Spielgruppenplatzes   Wir vom DBS empfehlen eine dreimonatige Kündigungsfrist aus folgenden Gründen:
Wenn ein Kind die Spielgruppe nach den Sommerferien ohne schriftliche Abmeldung nicht besucht, weil es in eine Kita wechselt oder in einer anderen Spielgruppe einen Platz gefunden hat, ist der 1. Quartalsbeitrag von den Eltern trotzdem geschuldet. Ist ein Kind im selektiven Obligatorium, erhält die abgebende Spielgruppe den Spielgruppenbeitrag vom ED, die neue Spielgruppe muss bei den Eltern den Beitrag für das erste Quartal einfordern. Erst das Folgequartal kann beim ED in Rechnung gestellt werden. Darüber muss die Spielgruppenleiterin die Eltern bei der Unterzeichnung des Nachweises informieren.