So vielfältig wie unsere Spielgruppenlandschaft sind auch die Vereinbarungen, die Spielgruppenleitende mit Eltern über den Spielgruppenbesuch der Kinder treffen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Ein Minimum an rechtsverbindlichen, vertraglich festgehaltenen Bedingungen dient aber der Absicherung der Spielgruppe bei Konflikten mit Eltern. Sprachförderspielgruppen sind ausserdem Partner des Kantons und unterliegen entsprechend einer Rechenschaftspflicht. Eine klare Regelung der Kündigungsbedingungen sorgt hier für die finanzielle Absicherung beim Spielgruppenwechsel von Kindern im Obligatorium. So ist das Folgende als Hilfestellung und Empfehlung gedacht, das Verhältnis zwischen Spielgruppe und Eltern vertraglich zu regeln.

Es ist sinnvoll, das pädagogische Leitbild der Spielgruppe, die allgemeinen Informationen zur Spielgruppe und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eltern und der Spielgruppe voneinander getrennt zu halten. So behalten alle Beteiligten eher den Überblick.

Wichtige Informationen, die die Eltern schriftlich erhalten sollten, sind etwa:
  • Kontaktdaten der Spielgruppe
  • Öffnungszeiten der Spielgruppe
  • (maximale) Gruppengrösse
  • Regelung zur Übergabe des Kindes
  • Art der Elternzusammenarbeit
  • Regelung des Fotografierens oder Filmens in der Spielgruppe
  • Vertretungsregelung, wenn Spielgruppenleiterin erkrankt
Diese Liste wird jede Spielgruppe entsprechend ihrem individuellen Konzept und ihren strukturellen Bedingungen ergänzen wollen.

Vertraglich zu regeln sind:
  • Kosten für den Besuch der Spielgruppe
  • Zahlungsmodus
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsmodus
  • Ferienregelung
  • Versicherung des Kindes (Unfall, Haftpflicht)
Auch hier wird eventuell die einzelne Spielgruppe entsprechend ihrer Umstände weitere Punkte in ihren Spielgruppenvertrag aufnehmen.

Es ist auch möglich, unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen betreffend Kosten und Kündigungsbedingungen mit Eltern zu treffen, je nachdem, ob sie
  • den Beitrag für die Spielgruppe selbst zahlen
  • Sozialhilfe erhalten
  • ein Kind im Obligatorium haben
In Absprache mit dem Fachbereich für frühe Deutschförderung, empfiehlt der DBS seinen Mitgliedern, zumindest für Spielgruppenplätze im Rahmen des selektiven Obligatoriums eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festzulegen.

Die Anmeldung eines Kindes für die Spielgruppe sollte schriftlich erfolgen und einen Passus enthalten, der die Kenntnisnahme und Anerkennung der vertraglichen Bedingungen durch die Eltern festhält.

Die folgenden Vorlagen für einen Spielgruppenvertrag und ein Anmeldeformular sind als Minimalvarianten zu verstehen; sie regeln das Nötigste, sind aber ausreichend (siehe LINK). Wer alle Eventualitäten regeln möchte, findet im Mitgliederbereich des SSLV einen umfassenden Mustervertrag nebst Anmeldebogen (siehe LINK).