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Selektives Obligatorium Kinder, die im Rahmen der Deutschförderung eine Spielgruppe besuchen, fallen unter das sogenannt selektive Obligatorium. Dieser Besuch, an 3 halben Tagen, wird vom Kanton Basel-Stadt in Form einer Subjektfinanzierung übernommen. Dies gilt für das Jahr vor dem Eintritt in den Kindergarten. Grundlage dazu ist ein Fragebogen, der die Deutschkenntnisse der Kinder erfasst. Er wird von den Eltern beantwortet und durch die Universität und dem Kanton ausgewertet. |
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Vergünstigter Besuch Hat eine Familie Anspruch auf eine Reduktion der Krankenkassenprämien, kann auch der Besuch der Spielgruppe vom Kanton bezuschusst werden. Die Einkommensstufe der Familie entscheidet darüber, wie hoch die Vergünstigung ausfällt. Die Vergünstigung gilt in den beiden Jahren vor dem Kindergarten. Berechtigt, eine Vergünstigung zu gewähren sind Spielgruppen, die eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton haben. Siehe dazu den LINK. Bei Familien, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten für den Spielgruppenbesuch an 1-2 halben Tagen pro Woche. Siehe dazu den LINK. |
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